Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214.Sitzung am 26.03.2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) angenommen.

Das Gesetz wurde in der Sitzung am 03.04.2009 vom Bundesrat verabschiedet. Das Ge­setz soll un­mit­tel­bar nach Zu­stim­mung durch den Bun­des­rat, Aus­fer­ti­gung und Ver­kün­dung in Kraft tre­ten. Die neuen Bi­lan­zie­rungs­re­ge­lun­gen sind ver­pflich­tend für Ge­schäfts­jah­re ab dem 1. Ja­nu­ar 2010 an­zu­wen­den. Sie kön­nen frei­wil­lig be­reits für den Ab­schluss 2009 an­ge­wen­det wer­den, je­doch nur als Ge­samt­heit.

Stark davon betroffen: Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung (Pensionsverpflichtungen). Der Begriff "Pensionsrückstellung" stammt aus § 6a EStG und bezieht sich daher zunächst auf die Steuerbilanz. Er wird aber auch für die deutsche Handelsbilanz und Bilanzen nach ausländischen oder internationalen Standards verwendet.

mehr zum Thema:
de.wikipedia.org/wiki/Pensionsr%C3%BCckstellung

Handlungsbedarf: Abzinsung wird ab 2010 herabgesetzt

In der Bewertung unterscheiden die verschiedenen Regelwerke bei den Bewertungsparametern. Einer der wichtigsten Bewertungsparameter ist der Rechnungszins für die Abzinsung. Steuerlich ist beispielsweise ein Zins von 6% vorgeschrieben, während sich der Zins nach IAS 19 am aktuellen Zinsniveau orientiert: aktuell 4,5%

Für die Bewertung der Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung werden verschiedene Wahrscheinlichkeiten benötigt. Aktuell sind nur die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland geeignet.

Aus der Presse: Bilanzrecht - Betriebe werden entlastet

Freitag, 3. April 2009, 13:15 Uhr

Berlin (Reuters) - Die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren ist unter Dach und Fach.

Mit dem am Freitag vom Bundesrat nach mehr als einjährigen Beratungen verabschiedeten Gesetz soll der Mittelstand um rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So sollen die Buchführung vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.

Einzelkaufleute mit weniger als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Gewinn pro Geschäftsjahr werden von der Pflicht zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung befreit. Bei größeren Unternehmen werden die Schwellenwerte, die über den Umfang der Informationspflichten entscheiden, angehoben. Damit wird für viele Firmen der Aufwand bei der Rechnungslegung verringert. So müssen kleine Kapitalgesellschaften mit weniger als 4,8 Millionen Euro (bisher vier Millionen Euro) Bilanzsumme ihren Jahresabschluss nicht mehr einem Abschlussprüfer vorlegen.

Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) wird durch die Reform auf eine Stufe mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gestellt, soll aber kostengünstiger und einfacher sein. Immaterielle Vermögensgegenstände können künftig wie Patente oder Know-how in der HGB-Bilanz angesetzt werden. Kreditinstitute müssen Finanzinstrumente wie Aktien und Derivate, die sie im Handelsbestand halten, grundsätzlich zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (fair value) bewerten. Das ist international üblich.

Als Konsequenz aus der Finanzkrise sollen die Situation von Zweckgesellschaften und die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern besser in der Bilanz ablesbar sein. Sie müssen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn das Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf sie ausüben kann. Vor der Finanzkrise hatten zahlreiche Banken Risiken in solchen Rechtsvehikeln versteckt.

Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen müssen verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 angewendet werden.